Zugänglichkeit in öffentlichen Schwimmbädern ist in Portugal ein Grundrecht, das durch das Gesetz Nr. 163/2006 und andere lokale Vorschriften im Zusammenhang mit der "Inclusão das pessoas com deficiência" garantiert wird. Diese Vorschriften besagen, dass alle Freizeiteinrichtungen im Wasser zugänglich sein müssen und allen Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung sichere Bedingungen bieten müssen, damit sie das Wasser unabhängig genießen können.
Zu den wichtigsten Anforderungen gehören Rampen, Handläufe, breite Verkehrsflächen und vor allem Wasserzugangssysteme, die es den Benutzern ermöglichen, das Becken ohne fremde Hilfe zu betreten und zu verlassen. Öffentliche Schwimmbäder müssen mit Vorrichtungen ausgestattet sein, die diese Standards erfüllen und Sicherheit und Selbstständigkeit garantieren.
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