Französische Vorschriften für die Barrierefreiheit in öffentlichen Schwimmbädern

Die Zugänglichkeit in öffentlichen Schwimmbädern in Frankreich wird hauptsächlich durch dasGesetz n°2005-102 vom 11. Februar 2005 geregelt, das die Verpflichtung zur Zugänglichkeit für Menschen mit empfohlenen Begriffen festlegt. Dieses Gesetz, das durch die Verordnung n°2014-1090 und ihre Ratifizierung im Jahr 2015 ergänzt wurde, stärkt den Grundsatz der universellen Zugänglichkeit für alle öffentlichen Einrichtungen (ERP).

Darüber hinaus legt der Code de la construction et de l'habitation (CCH) technische und Zugänglichkeitsanforderungen fest, die öffentliche Schwimmbäder erfüllen müssen, um sicherzustellen, dass sowohl Neubauten als auch Anpassungen bestehender Einrichtungen für alle Nutzer zugänglich und sicher sind. Das CCH regelt Aspekte wie zugängliche Wege, angepasste Umkleideräume, Beschilderung und die allgemeine Sicherheit der Einrichtungen und ergänzt damit den gesetzlichen Rahmen für die Zugänglichkeit und den Bau von öffentlichen Schwimmbädern in Frankreich.

Schlüsselelemente der Vorschriften für öffentliche Schwimmbäder

- Barrierefreier Zugang und Verkehr.

- Systeme für den Einstieg ins Wasser (Sessellift, Plattform oder Rampe).

- Angepasste Umkleideräume und Toiletten.

- Sichtbare und klare Beschilderung.

Diese Anforderungen gewährleisten, dass jeder, unabhängig von seiner Mobilität, die Einrichtungen unabhängig und sicher nutzen kann.

ACCESS-Lösung: Hydraulische Poollifte zur Erfüllung der Vorschriften

Bei ACCESS bieten wir hydraulische Poollifte an, die keine größeren Arbeiten für ihre Installation erfordern, während der Nutzung keinen Energieverbrauch verursachen und nur minimale Wartung benötigen. Dies garantiert einen bequemen, sicheren und völlig autonomen Zugang zum Schwimmbecken (je nach Grad der Mobilität der Person) und erleichtert die Einhaltung der geltenden Vorschriften.

Vorschriften und Anforderungen in Frankreich für die Zugänglichkeit von öffentlichen Schwimmbädern

Dekret n°2006-555 und technische Anordnungen: Sie legen die praktischen Regeln für die barrierefreie Gestaltung von Einrichtungen fest, einschließlich Routen, Rampen, Beschilderung und angepasste Ausrüstung.

Dekret n°2006-555 und technische Anordnungen: Sie legen die praktischen Regeln für die barrierefreie Gestaltung von Einrichtungen fest, einschließlich Routen, Rampen, Beschilderung und angepasste Ausrüstung.

Gesetz Nr. 2005-102: Französisches Gesetz für die Gleichheit von Rechten und Chancen, Teilhabe und Staatsbürgerschaft von Menschen mit Behinderungen

Gesetz Nr. 2005-102: Französisches Gesetz für die Gleichheit von Rechten und Chancen, Teilhabe und Staatsbürgerschaft von Menschen mit Behinderungen

Der Code de la construction et de l'habitation (CCH) legt die technischen Anforderungen an Zugänglichkeit und Sicherheit fest, die öffentliche Schwimmbäder in Frankreich erfüllen müssen.

Der Code de la construction et de l'habitation (CCH).

Register der öffentlichen Zugänglichkeit: Pflicht für ERP, um über den Stand der Einhaltung der Vorschriften zu berichten.

Register der öffentlichen Zugänglichkeit: Pflicht für ERP, um über den Stand der Einhaltung der Vorschriften zu berichten.

Anpassungsfristen (Ad'AP): Diese ermöglichen es den Poolmanagern, die notwendigen Arbeiten zu planen und durchzuführen, um die Anforderungen zu erfüllen

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