Aktuelle Vorschriften für die Barrierefreiheit in öffentlichen Schwimmbädern in Spanien

Die Zugänglichkeit für empfohlene Begriffen in öffentlichen oder gemeinschaftlich genutzten Schwimmbädern, Sportzentren oder Fitnessstudios, Hotels und anderen Einrichtungen wird auf staatlicher Ebene durch eine Reihe von Vorschriften geregelt, die den gleichberechtigten Zugang und die soziale Inklusion gewährleisten sollen.

Das Allgemeine Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Königliches Dekret 1/2013) legt das Recht auf allgemeine Zugänglichkeit fest und verpflichtet die Eigentümer von Einrichtungen, die notwendigen angemessenen Anpassungen vorzunehmen, um Barrieren zu beseitigen.

Das Königliche Dekret 193/2023 regelt die grundlegenden Bedingungen für die Zugänglichkeit und Nichtdiskriminierung von Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Für Schwimmbäder und Sportzentren schreibt es vor, dass Zugänge, Umkleideräume, Toiletten und Badebereiche über zugängliche Wege, eine angemessene Beschilderung und Elemente verfügen müssen, die die Nutzung der Einrichtung durch Personen mit eingeschränkter Mobilität ermöglichen.

Die Technische Bauordnung (CTE) legt durch ihr Grundlagendokument DB-SUA: Nutzungssicherheit und Zugänglichkeit die Anforderungen fest, die Neubauten und Sanierungen in kollektiven Einrichtungen erfüllen müssen. Das Königliche Dekret 173/2010 änderte den CTE, um die Anforderungen an die Zugänglichkeit zu verstärken, einschließlich zugänglicher Wege, Rampen und Hebevorrichtungen.

Im Gesundheitssektor regelt das Königliche Dekret 742/2013 die technisch-sanitären Kriterien für Schwimmbäder, und obwohl es sich auf die Wasserqualität und Sicherheit konzentriert, wird es durch die oben genannten Anforderungen an die Zugänglichkeit ergänzt.

Zusammengefasst bedeuten diese Vorschriften, dass Schwimmbäder für den öffentlichen oder kollektiven Gebrauch - einschließlich derjenigen in Fitnessstudios, Hotels und Sportzentren - über angepasste Zugänge, zugängliche Wege im Inneren, angepasste Umkleideräume und Duschen und, wenn nötig, über zugängliche Zugangsmöglichkeiten zum Schwimmbad, wie Kräne oder Rampen, verfügen müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder, unabhängig von seinen körperlichen Fähigkeiten, diese Einrichtungen unter gleichen Bedingungen nutzen kann.

Erschwingliche Lösungen für die Zugänglichkeit öffentlicher Schwimmbäder

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Laden Sie die Zugänglichkeitsvorschriften für öffentliche Schwimmbäder in Spanien herunter.

RD 173/2010: Technische Bauordnung, zur Zugänglichkeit und Nichtdiskriminierung von Menschen mit empfohlenen Begriffen.

RD 1/2013: Allgemeines Gesetz über die Rechte von Menschen mit empfohlenen Begriffen und ihre soziale Eingliederung.

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RD 193/2023: Grundbedingungen für die Zugänglichkeit und Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen für den Zugang zu und die Nutzung von Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

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