Muss mein Gemeinschaftspool barrierefrei sein?

Die Verpflichtung zur Einrichtung barrierefreier Schwimmbäder in Wohnungseigentümergemeinschaften in Spanien hängt in erster Linie von den geltenden Barrierefreiheitsvorschriften und den Anträgen von Nachbarn mit Behinderung ab.Diese Vorschriften sind im Allgemeinen Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und deren soziale Inklusion (RD 01/2013) sowie in den Vorschriften der Autonomen Gemeinschaften oder auf kommunaler Ebene geregelt, zusätzlich zum Gesetz über das Wohnungseigentum (LPH).

Darüber hinaus legt die Technische Bauordnung (CTE) in ihrem Grundlagendokument zur Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit (DB-SUA) die Anforderungen fest, die Gebäude erfüllen müssen, um barrierefrei zu sein. Dies gilt für Neubauten oder Gebäude, die einer umfassenden Sanierung unterzogen werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die behindertengerechte Umgestaltung eines Schwimmbads in einer Wohnungseigentümergemeinschaft standardmäßig bei allen Neubauten oder bei umfassend sanierten Wohnanlagen verpflichtend ist. In älteren Wohnanlagen ist dies standardmäßig nicht verpflichtend, wird jedoch zur Pflicht, wenn ein Bewohner mit Behinderung oder ein Bewohner über 70 Jahre dies beantragt, sofern die Kosten die gesetzlich festgelegte Obergrenze nicht überschreiten (maximal 12 reguläre monatliche Umlagen der Wohnanlage). Wird diese Obergrenze überschritten, ist die Anpassung freiwillig, es sei denn, die Eigentümergemeinschaft beschließt, die Kosten zu übernehmen.

Eine der besten Lösungen, um den Zugang zum Gemeinschaftspool zu erleichtern, ist die Installation eines hydraulischen Poollifts. Die einfache Installation (ohne umfangreiche Bauarbeiten), die hohe Belastbarkeit, der minimale Wartungsaufwand sowie der Komfort und der autonome Betrieb sind Faktoren, aufgrund derer sich viele Wohnungseigentümergemeinschaften für die in Spanien hergestellten ACCESS-Lifte entscheiden.

Vorschriften zur Barrierefreiheit von Schwimmbädern in Spanien

Gemäß dem Königlichen Gesetzesdekret 1/2013 vom 29. November, mit dem die Neufassung des Allgemeinen Gesetzes über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und deren soziale Inklusion verabschiedet wird, wird die Verpflichtung festgelegt, die notwendigen Umbauten vorzunehmen, sei es durch die Installation von Poolliften oder Pool-Hebeliftern, den Einbau von Rampen oder anderen mechanischen oder elektronischen Vorrichtungen in den Anlagen, damit diese die grundlegenden Bedingungen der Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung erfüllen.

Darüber hinaus ist in Artikel 10 des Gesetzes über das Wohnungseigentum die Verpflichtung festgelegt, diese Umbauten durchzuführen, damit jeder die gemeinschaftlichen Einrichtungen nutzen kann.

Neben der barrierefreien Gestaltung von Schwimmbädern müssen diese Änderungen auch auf die Außenanlagen oder andere Sportbereiche übertragen werden. Diese Regelung betrifft ausschließlich öffentliche Einrichtungen oder Wohnungseigentümergemeinschaften. Wir dürfen nicht vergessen, dass es in der Verantwortung aller Eigentümer liegt, den Zugang zu erleichtern und Diskriminierung aufgrund einer Behinderung zu vermeiden, damit alle Mitglieder der Gemeinschaft die gleichen Vorteile genießen können.

Die Kosten für die Umbauten gehen zu Lasten der Eigentümer der Immobilien, sofern der jährliche Betrag für die Arbeiten – abzüglich öffentlicher Zuschüsse und Beihilfen – zwölf reguläre Monatsraten der Gemeinschaftskosten nicht übersteigt.

Wie lässt sich ein Gemeinschaftspool barrierefrei gestalten?

Um allen Menschen den Zugang zum Schwimmbad zu erleichtern, muss die Eigentümergemeinschaft die Installation eines Poollifts genehmigen. Eine der am häufigsten empfohlenen Lösungen ist ein hydraulischer Poollift mit einem ergonomischen Sitz, der den Zugang zum Schwimmbad erleichtert.

Es gibt auch andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel bauliche Maßnahmen, bei denen Treppen durch Rampen ersetzt werden (sofern die Abmessungen des Schwimmbads dies zulassen), doch ist die sicherste, schnellste und einfachste Option die Installation eines Lifts für Menschen mit Behinderung.

Die oben beschriebenen Vorschriften legen nicht fest, welche Art von Ausrüstung oder Lösung anzuwenden ist; diese Entscheidung trifft die Eigentümergemeinschaft je nach den Anforderungen der Anlage und den Bedürfnissen der Eigentümer. Obligatorisch ist jedoch, dass die Elemente zur Barrierefreiheit zertifiziert sind, um die Anforderungen an Sicherheit, Zulassung und Selbstständigkeit zu erfüllen.

ACCESS bietet Barrierefreiheitslösungen für öffentliche und private Schwimmbäder an. Wir helfen bei der Lösung von Zugangsproblemen mit unseren zugelassenen Poolliften, damit alle Schwimmbäder die geltenden Barrierefreiheitsvorschriften erfüllen und alle Menschen unabhängig von ihrer körperlichen Verfassung die Vorzüge des Schwimmens genießen können.

Das neue Modell ACCESS B5 ist seit Kurzem die von Eigentümergemeinschaften am meisten nachgefragte Option. Seine kompakte Bauweise, sein elegantes Design und sein erschwinglicher Preis machen ihn zum idealen Poollift für Eigentümergemeinschaften.

Beispiele für barrierefreie Schwimmbäder mit ACCESS

Accesibilidad en piscinas de comunidades de vecinos

Regionales Schwimmbad von Requena

Lift-Modell: ACCESS B5
Standort: Requena (Valencia)

Das Schwimmbad von Requena hat seinen alten hydraulischen Lift durch den Einbau des neuen ACCESS B5-Poollift.

Accesibilidad en piscinas de comunidades de vecinos

Barrierefreies Schwimmbad einer Eigentümergemeinschaft in Barcelona:

Liftmodell: ACCESS B4
Standort: Barcelona

Eine Eigentümergemeinschaft hat in ihrem Gemeinschaftspool einen ACCESS B4-Lift installiert, um einer ihrer Bewohnerinnen den Zugang zum Wasser zu erleichtern.

Jetzt kann Sandra den Gemeinschaftspool uneingeschränkt genießen. Außerdem kann sie dies dank der Unabhängigkeit, die ihr der Lift bietet, ganz ohne fremde Hilfe tun.

Accesibilidad en piscinas de comunidades de vecinos

Barrierefreies Schwimmbad der Eigentümergemeinschaft A. López in Madrid:

Lift-Modell: ACCESS B1
Standort: Madrid

Die Eigentümergemeinschaft installierte im Jahr 2021 einen Lift ACCESS B1 an ihrem Gemeinschaftspool, um allen Bewohnern den Zugang zum Wasser zu erleichtern und insbesondere den Bedürfnissen zweier Nachbarn mit Mobilitätseinschränkungen gerecht zu werden.

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