Ist die Barrierefreiheit meines Gemeinschaftspools obligatorisch?

Die Verpflichtung zur Schaffung barrierefreier Gemeinschaftsbäder hängt in Spanien vor allem von den geltenden Barrierefreiheitsvorschriften und den Wünschen der Nachbarn mit Behinderungen ab. Diese Vorschriften sind im Allgemeinen Gesetz über die Rechte von Menschen mit empfohlenen Begriffen und ihre soziale Eingliederung (RD 01/2013) und in den regionalen oder lokalen Verordnungen geregelt, zusätzlich zum Horizontalen Eigentumsgesetz (LPH).

Außerdem legt die Technische Bauordnung (CTE) in ihrem Grundlagendokument für Nutzungssicherheit und Zugänglichkeit (DB-SUA) die Anforderungen an die Zugänglichkeit von Gebäuden fest. Zusammenfassend können wir feststellen, dass die Anpassung eines Schwimmbads in einer Nachbarschaftsgemeinschaft bei allen Neubauten oder bei umfassend renovierten Gemeinschaften standardmäßig obligatorisch ist. In älteren Wohngemeinschaften ist sie nicht standardmäßig obligatorisch, sondern wird es, wenn ein behinderter oder über 70-jähriger Nachbar dies beantragt und die Kosten die gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreiten (nicht mehr als 12 gewöhnliche monatliche Gemeinschaftskosten). Wird diese Grenze überschritten, ist der Einbau fakultativ, es sei denn, die Gemeinschaft beschließt, die Kosten zu übernehmen.

Eine der besten Lösungen zur Erleichterung der Zugänglichkeit des Gemeinschaftspools ist der Einbau eines hydraulischen Poollifts. Seine einfache Installation (keine größeren Arbeiten erforderlich), seine hohe Widerstandsfähigkeit, sein minimaler Wartungsaufwand sowie sein Komfort und seine autonome Bedienung sind Faktoren, aufgrund derer sich viele Bewohnervereinigungen für ACCESS Lifte (hergestellt in Spanien) entscheiden.

Vorschriften über die Zugänglichkeit von Schwimmbädern in Spanien

Gemäß dem Königlichen Gesetzesdekret 1/2013 vom 29. November, das den Überarbeiteten Text des Gesamtgesetzes über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihre soziale Eingliederung genehmigt, legt die Verpflichtung fest, die notwendigen Reformen durchzuführen, entweder durch den Einbau von Liften oder Poolkränen, mit Rampenarbeiten oder anderen mechanischen oder elektronischen Vorrichtungen in den Einrichtungen, damit diese die Grundbedingungen der Zugänglichkeit und Nichtdiskriminierung erfüllen.

Außerdem finden wir in Artikel 10 des horizontalen Eigentumsgesetzes die Verpflichtung, diese Reformen durchzuführen, damit jeder die gemeinsamen Elemente nutzen kann.

Neben der Zugänglichkeit von Schwimmbädern müssen diese Änderungen auch in Jardinos oder anderen Sportbereichen vorgenommen werden. Diese Vorschriften betreffen nur öffentliche Einrichtungen oder Nachbarschaftsgemeinschaften. Wir müssen uns daran erinnern, dass es in der Verantwortung aller Eigentümer liegt, die Möglichkeit zu schaffen, den Zugang zu erleichtern und Situationen der Diskriminierung aufgrund von Behinderungen zu vermeiden, damit alle Personen, die zur Gemeinschaft gehören, in den Genuss der gleichen Vorteile kommen.

Die Kosten der Reformen werden von den Eigentümern der Immobilien getragen, vorausgesetzt, dass der Betrag, der jährlich für die Arbeiten anfällt, abzüglich der öffentlichen Subventionen und Beihilfen, zwölf gewöhnliche monatliche Zahlungen der gemeinsamen Kosten nicht überschreitet.

Wie kann man ein Gemeinschaftsbad zugänglich machen?

Um den Zugang zum Pool für jedermann zu erleichtern, muss die Gemeinde den Einbau eines Poollifts genehmigen. Eine der am meisten empfohlenen Lösungen ist ein hydraulischer Schwimmbadlift mit einem ergonomischen Stuhl, der den Zugang zum Schwimmbad erleichtert.

Es gibt auch andere Möglichkeiten, wie z.B. bauliche Maßnahmen, die Umwandlung von Treppen in Rampen (vorausgesetzt, die Größe des Schwimmbads lässt dies zu), aber es muss gesagt werden, dass die sicherste, schnellste und einfachste Option die Installation eines Lift für Behinderte.

Die oben beschriebenen Vorschriften legen nicht fest, welche Art von Ausrüstung oder Lösung angewandt werden muss, es ist die Gemeinde, die diese Entscheidung je nach den Bedürfnissen der Einrichtungen und Eigentümer trifft. Obligatorisch ist, dass die Zugänglichkeitselemente zugelassen sind und den Sicherheits-, Zulassungs- und Autonomieanforderungen entsprechen.

Access bietet Zugänglichkeitslösungen für öffentliche und private Schwimmbäder, wir helfen bei der Lösung von Zugänglichkeitsproblemen mit unseren zugelassenen Poolliften, so dass alle Schwimmbäder den aktuellen Zugänglichkeitsvorschriften entsprechen und alle Menschen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand die Vorteile des Schwimmens genießen können.

Das neue ACCESS B5 Modell ist in letzter Zeit die beliebteste Option für Anwohnervereinigungen geworden. Seine kompakte Struktur, sein elegantes Design und sein erschwinglicher Preis machen ihn zum idealen Poollift für Hausbesitzergemeinschaften.

Beispiele für mit ACCESS zugängliche Gemeinschaftspools

Accesibilidad en piscinas de comunidades de vecinos

Barrierefreies Gemeinschaftsschwimmbad in Barcelona:

Liftmodell: Access B4
Standort: Barcelona

Eine Anwohnervereinigung in Barcelona hat einen Access B4 Lift in ihrem Gemeinschaftspool installiert, um den Zugang zum Wasser zu erleichtern, insbesondere für eine Nachbarin mit eingeschränkter Mobilität.

Jetzt kann Sandra ihren Gemeinschaftspool frei genießen. Außerdem kann sie dies dank der Autonomie des Lifts mit seinem doppelten Antrieb von innerhalb und außerhalb des Pools ohne Hilfe tun

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Accesibilidad en piscinas de comunidades de vecinos

Gemeinschaftsschwimmbad für Anwohner zugänglich A. López de Madrid:

Liftmodell: Access B1
Standort: Madrid

Die Bewohnervereinigung installierte im Jahr 2021 einen hydraulischen Lift ACCESS B1 in ihrem Gemeinschaftspool, um allen Bewohnern den Zugang zum Wasser zu erleichtern und sich insbesondere an die Bedürfnisse von zwei Nachbarn mit Mobilitätsproblemen und älteren Menschen, die ebenfalls dort leben, anzupassen.

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